14 Februar 2006
Und ich Seppl dachte immer, für mehr Kohle müsste man besser oder mehr arbeiten. Sie lassen aber "streiken" und wollen danach weniger leisten und mehr Geld. Aber im durch und durch sozialdemokratisierten und vollkasko-versorgten öffentlichen Dienst geht es eh nicht um so etwas wie "Löhne", schon gar nicht um wertschöpfende Produktivität. Es werden hier Zwangseinnahmen des Staates dem produktiven Wertschöpfungsprozess ungefragt entrisssen und umverteilt. Die Gewalt des "Streiks" richtet sich daher doppelt gegen alle: Arbeit, die kein anderer machen darf oder (mehr) kann, bleibt liegen, der sicher kommende Gehaltsaufschlag steigert danach unweigerlich die Enteignungsquote.
Nicht so schlichte Geister wie ich nennen das einfach Plünderei. Ihr werdet
das bezahlen mit Arbeitslosigkeit und Tristesse. Und zwar dreifach. Auf den
letzten Cent.
posted by Bodo Wünsch at 9:24 AM
Von Manfred Metzger erreichte mich folgender Kommentar, den ich gern einstelle:
In einem Beitrag "Die Grenzen der Solidarität" von Nikolaus Piper findet man in der Wochenendbeilage der Süddeutschen Zeitung vom 19./20. Juli 2003 den Hinweis, dass es sich bei Streiks um "Akte der Erpressung" handelt.
Dass diese Erpressungsmaßnahmen strafrechtlich nicht verfolgt werden, wird mit der Sozialadäquanz von Streiks begründet. Sozialadäquanz bedeutet im Ergebnis: Wenn Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern den gerechten Lohn vorenthalten, haben diese das Recht, sich mit "sanfter Gewalt" das zu holen, was ihnen zusteht.
Voraussetzung für das Zustandekommen eines von der Rechtsordnung anerkannten Tarifvertrages ist aber die Gegnerfreiheit der Tarifvertragsparteien.
Es ist ein "offenes Geheimnis" dass bei den Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes die Verdi-Mitglieder regelmäßig auf beiden Seiten sitzen. Vgl. Loritz, Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Modernisierung des Bundes-Angestelltentarifvertrages, ZTR 1993, Seite 91 ff. Das bekannteste Beispiel für die fehlende Gegnerfreiheit bei den Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes war wohl Heide Simonis, die jahrelang als ÖTV-Mitglied Verhandlungsführerin für die Tarifgemeinschaft deutscher Länder war.
Wenn aber die Verträge, die von nicht gegnerfreien Tarifvertragsparteien abgeschlossen werden von unserer Rechtsordnung nicht toleriert werden, können auch die gewerkschaftlichen Kampfmaßnahmen, mit denen diese erzwungen werden, nicht rechtmäßig sein. Nicht rechtmäßig bedeutet in diesem Fall strafbar.
Wenn Streiken somit kriminell und strafbar ist, müssten Vereinigungen die zu diesen Streiks aufrufen - z.B. die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) - kriminelle Vereinigungen sein.
Gigantisch!
Quelle: http://bodowuensch.blogspot.com/2006/02/ffentlicher-dienst-plndert.html
Lesenswert ist in diesem Zusammenhang auch ein Kommentar von Herrn Prof. Dr. Gerd Habermann, Direktor des Unternehmerinstituts der Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer (ASU), zum Thema Streik im öffentlichen Dienst